Trägerrahmen mit und ohne Sichthaube

.

Trägerrahmen aus glasfaserverstärktem Spritzguss.
Die Schnittkanten der Schaltschranktüre werden ohne zusätzliche Anbauteile abgedeckt . Durch eingeschäumte Dichtungen und der am Rahmen befestigten Klarsichthaube wird die Schutzart IP54 wieder hergestellt. Die Klarsichthaube ist abschließbar und kann ca. 170° geöffnet werden. Wir fertigen auch Baugruppenträger mit verschiedenen tiefeneinbauten, mit Hutschiene oder Führungsschienen nach Kundenwunsch.

Download Flyer IBGT/KPT >>


AGB - unbedingt lesen


Allgemeine Geschäftsbedingungen



Zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB´s wird ausdrücklich aufgefordert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB´s wird ausdrücklich aufgefordert.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen im Bereich der Steuer- und Regelsysteme

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1)    Für die Geschäftsbeziehung zwischen der romutec Steuer- u. Regelsysteme GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Jochsberger Straße 39, 91592 Buch am Wald, Registergericht Amtsgericht Ansbach HRB 2421, (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "Kunde" genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen im Bereich der Steuer- u. Regelsysteme (kurz „Ware“ oder „Waren“ genannt), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft, sowie für alle sonstigen Verträge zwischen den Parteien, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Entwicklung von Prototypen gelten vorrangig die Besondere Geschäftsbedingungen für Verträge über Entwicklungsleistungen.

(2)    Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

(3)    Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4)    Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

(5)    Maßgeblich ist zwischen den Parteien die jeweils gültige Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungsdurchführung.

 

2. Vertragsschluss, Nutzung des Webshops, Registrierung

(1)    Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

(2)    Angebote des ANBIETERS sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der ANBIETER dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, überlässt.

(3)    Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Vielmehr wird der Kunde hierdurch aufgefordert, selbst ein Angebot gegenüber dem ANBIETER abzugeben.

(4)    Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der ANBIETER berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

(5)    Eigenschaften, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien werden, soweit einschlägig, gesondert schriftlich vereinbart.

(6)    Um Datenblätter online einzusehen und Bestellungen im Webshop abgeben zu können, ist es erforderlich, dass sich der Kunde auf der Webseite des ANBIETERS registriert. Alle Angaben, die der Kunde bei seiner Registrierung und im Bestellprozess macht, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Die Registrierung des Kunden erfordert dessen Volljährigkeit. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Der Kunde muss seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm gewählte Passwort geheim halten. Der Kunde ist verpflichtet, den ANBIETER umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden können.

(7)    Bei Auswahl eines oder mehrerer Produkte werden diese in einen virtuellen Warenkorb gelegt, wo das/die ausgewählte/n Produkt/e eingesehen und deren Anzahl verändert bzw. die Produkte entfernt werden kann/können. Durch Betätigung des Buttons "Zur Kasse" wird der Kunde zur Eingabe der für den Versand relevanten Informationen sowie zur Auswahl einer Zahlungsart aufgefordert. Vor Abschluss der Bestellung werden dem Kunden alle für die Bestellung relevanten Informationen zusammengefasst angezeigt. Durch Betätigung des Buttons "kaufen" bzw. „zahlungspflichtig bestellen“ wird der Bestellvorgang beendet und die Bestellung gesendet.

(8)    Durch das Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, welches auf den Abschluss eines Kaufvertrages über das/die im Warenkorb enthaltene/n Produkt/e gerichtet ist. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem ANBIETER allein maßgeblich an.

(9)    Der ANBIETER bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den ANBIETER dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei dem ANBIETER eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1)    Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk (Ex Works), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2)    Für über den Webshop des ANBIETERS getätigte Bestellungen gelten die dort zum Zeitpunkt der Bestellung für das/die Produkt/e jeweils aufgeführte/n Preis/e, zzgl. der im Einzelfall anfallenden Versandkosten.

(3)    Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden Eigentum des Kunden.

(4)    Alle durch den Kunden zu leistenden Zahlungen sind ab dem Zeitpunkt der Bestellung fällig sowie zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Im Falle von Rahmenverträgen sind mit Geltendmachung der jeweiligen Abrufmenge 30% der jeweiligen Vergütung fällig sowie zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

(5)    Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich solcher Forderungen geltend machen, die unbestritten bzw. vom ANBIETER als bestehend anerkannt oder entscheidungsreif bzw. rechtskräftig festgestellt sind.

 

4. Fristen für Lieferungen; Verzug

(1)    Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der ANBIETER die Verzögerung zu vertreten hat.

(2)    Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf (1) höhere Gewalt, (2) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des ANBIETERS, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten, (3) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des ANBIETERS, verlängern sich die Fristen angemessen.

(3)    Bei Rahmenverträgen ist der Kunde verpflichtet, etwaige Abrufmengen spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Liefertermin in Textform geltend zu machen. Der ANBIETER ist berechtigt, verbliebene Kontingente spätestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss an den Kunden auszuliefern; dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die entsprechenden Abrufmengen zuvor geltend gemacht hat.

(4)    Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem ANBIETER etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn und soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen eines anderen in Ziffer. 8.2 aufgeführten Grundes  (z.B. Verzug aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht) gehaftet wird. In jedem Fall ist ein vom Kunden glaubhaft gemachter und nachgewiesener Verzugsschaden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den ANBIETER auf 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs und insgesamt auf 5 % des Gesamtpreises des vom Verzug betroffenen Teils der Leistung begrenzt.

(5)    Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der entstandenen Lieferverzögerung nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom ANBIETER zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6)    Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen des ANBIETERS innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

(7)    Teillieferungen sind nur in den Fällen zulässig, soweit sie dem Kunden unter verständiger Würdigung des Sachverhalts und Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Interessen zumutbar sind.

(8)    Der ANBIETER übernimmt grundsätzlich kein Beschaffungsrisiko, auch nicht bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. Der ANBIETER ist nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat sowie aus der vom ANBIETER bei dessen Lieferanten bestellten Warenlieferung verpflichtet. Die Verpflichtung des Anbieters zur Lieferung entfällt, wenn der Anbieter trotz eines ordnungsgemäß kongruenten Deckungsgeschäfts nicht richtig bzw. rechtzeitig beliefert wurde und der ANBIETER die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat, den Kunden hierüber unverzüglich informiert hat sowie kein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

 

5. Gefahrübergang bei Lieferung

(1)    Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Kunden über, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch sowie Kosten des Kunden wird die Lieferung durch den ANBIETER gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

(2)    Im Falle der vereinbarten Aufstellung, der Montage oder des Einbaus der Ware geht die Gefahr bei Übernahme in den eigenen Betrieb oder sofern vereinbart nach erfolgreichem Probebetrieb über.

(3)    Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

6. Eigentumsvorbehalt

(1)    Der ANBIETER behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der ANBIETER sich nicht stets ausdrücklich auf den Eigentumsvorbehalt beruft. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem ANBIETER zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der ANBIETER auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem ANBIETER steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

(2)    Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an ANBIETER in Höhe des mit dem ANBIETER vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf.

a)       Dem Kunden ist es grundsätzlich gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall für den ANBIETER. Der Kunde verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den ANBIETER mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

b)      Die Parteien sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem ANBIETER gehörenden Gegenständen dem ANBIETER in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

c)       Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Abs. 2 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom ANBIETER in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.

d)      Verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den ANBIETER ab.

(3)    Der Kunde ist – bis auf Widerruf – zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere, aber nicht abschließend Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden), ist der ANBIETER berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann der ANBIETER nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Kunden verlangen.

(4)    Der Kunde hat den ANBIETER bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter an der Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren.

(5)    Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der ANBIETER nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den ANBIETER liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der ANBIETER hätte dies ausdrücklich erklärt.

 

7. Sachmängel

Für Sachmängel haftet der ANBIETER ausschließlich nach den nachfolgenden Regelungen:

(1)    Die jeweiligen Teile, die einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl des ANBIETERS unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, soweit und sofern die Ursache des Mangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

(2)    Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.

(3)    Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

(4)    Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des ANBIETERS und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

(5)    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach ihrer Lieferung hinsichtlich aller in Betracht kommenden und erkennbaren Mängel (sowohl bzgl. der Beschaffenheit als auch der Menge) zu untersuchen und den ANBIETER unverzüglich schriftlich über das Vorliegen eines entsprechenden Mangels zu informieren. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der ANBIETER berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(6)    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen, Ein-/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(7)    Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.

(8)    Rückgriffsansprüche des Kunden gegen dem ANBIETER gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

(9)    Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS (oder eines seiner Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 7.  geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

 

8. Sonstige Schadensersatzansprüche

(1)    Soweit nicht anderweitig in diesen Bedingungen geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.

(2)    Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde deshalb regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.

(3)    Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

9. Datenschutz, Geheimhaltung

(1)    Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Geschäftsabwicklung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf seine Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung abrufbar unter: https://www.romutec.de/Impressum-Datenschutzhinweis.html

(2)    Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

10. Nutzungsrechte, Referenznutzung

(1)    Die Waren im Leistungsangebot des ANBIETERS sind in der Regel markenrechtlich geschützt. Jeglicher Eingriff in die geschützten Rechte des Geistigen Eigentums sind unzulässig und werden vom jeweiligen Rechteinhaber verfolgt. Der Kunde stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen den ANBIETER frei, die aus der Verletzung der Geistigen Eigentumsrechte durch eine unerlaubte Handlung des Kunden resultieren können.

(2)    Der Kunde gestattet dem ANBIETER die vertragliche Zusammenarbeit zum Zwecke der (Eigen-) Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website oder sozialen Netzwerkprofilen des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“) zu erwähnen.

 

11. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

(1)    Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des ANBIETERS in Buch am Wald. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Ansbach.

(2)    Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3)    Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

(4)    Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

 

Stand: September 2021